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BGH, 08.02.2010 - AnwZ (B) 92/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit einer Zurückweisung zur Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgrund fehlender Zeugnisse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtmäßigkeit einer Zurückweisung zur Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgrund fehlender Zeugnisse
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Rechtsanwälte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ra-fuesslein.de (Kurzinformation)
Zulassungsvoraussetzung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Verfahrensgang
- AGH Niedersachsen, 07.09.2009 - AGH 15/09
- BGH, 08.02.2010 - AnwZ (B) 92/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.03.2007 - AnwZ (B) 16/06
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung eines …
Auszug aus BGH, 08.02.2010 - AnwZ (B) 92/09
Im Übrigen ist gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs durch den Anwaltsgerichtshof nach dem hier gemäß § 215 Abs. 2 und 3 BRAO noch maßgeblichen früheren Recht ein Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof nicht statthaft (Senat, Beschl. v. 26. März 2007, AnwZ (B) 16/06, juris; Beschl. v. 23. Juli 2008, AnwZ (B) 96/07, juris). - BGH, 23.07.2008 - AnwZ (B) 96/07
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung eines …
Auszug aus BGH, 08.02.2010 - AnwZ (B) 92/09
Im Übrigen ist gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs durch den Anwaltsgerichtshof nach dem hier gemäß § 215 Abs. 2 und 3 BRAO noch maßgeblichen früheren Recht ein Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof nicht statthaft (Senat, Beschl. v. 26. März 2007, AnwZ (B) 16/06, juris; Beschl. v. 23. Juli 2008, AnwZ (B) 96/07, juris).
- BGH, 30.08.2010 - AnwZ (B) 102/09
Rechtsmittel gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs durch den …
Gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs durch den Anwaltsgerichtshof ist nach dem hier gemäß § 215 Abs. 2 und 3 BRAO anzuwendenden früheren Recht ein Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof nicht gegeben (st. Rspr.; vgl. Senat…, Beschluss vom 31. März 2006 - AnwZ (B) 119/05 Rn. 3 m. w. N.; Beschluss vom 26. März 2007 - AnwZ (B) 16/06, Rn. 5, 7, juris; Beschluss vom 23. Juli 2008 - AnwZ (B) 96/07 Rn. 6, juris; Beschluss vom 8. Februar 2010 - AnwZ (B) 92/09 Rn. 5).